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February 03 2012

Andi
22:32

Die Wohnung meines Mandanten wurde gründlich durchsucht. Insbesondere hatten es die Beamten auf Datenträger abgesehen. Sie nahmen ein Notebook, mehrere USB-Sticks, eine externe Festplatte und etliche DVDs mit.

Im Durchsuchungsbericht heißt es, auf dem Schreibtisch hätten sich ein Monitor und eine Tastatur befunden. Der “dazugehörige PC” sei jedoch nicht auffindbar gewesen. Auf die Mitnahme des Monitors und der Tastatur habe man verzichtet.

Der iMac hat also durchaus Vorzüge.

law blog» Archiv » Monitor und Tastatur

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